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AGB - Schreml Metall

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Einkauf

der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH

1. Geltung der Bedingungen
1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen an die Firma Schreml GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Geschäftsbedingungen:
1.2. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht anerkannt. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsschluss/Zahlungspflicht
2.1 Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH zustande.
2.2 Die Firma Schreml GmbH ist zur Zahlung der eingegangenen Rechnungen erst nach einer Frist von 30 Tagen verpflichtet. Entgegenstehende anderweitige Zahlungsfristen sind unwirksam.

3. Lieferungen/Vertragsrücktritt
3.1 Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen oder Teilleistungen sind nicht zulässig. Im Falle einer Verzögerung des vereinbarten Liefertermins von 14 Tagen ist die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH zum Vertragsrücktritt ohne weitere schriftliche Ankündigung berechtigt.
3.2 Die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH behält sich einen Rücktritt vom Vertrag für den Fall unzumutbarer Erhöhung der Einkaufskosten vor, die als Wegfall der Geschäftsgrundlage einzuordnen sind.
3.3 Als Erfüllungsort wird ausdrücklich der Geschäftssitz Trutzhofmühle 3, 92714 Pleystein vereinbart. Das Transportrisiko und die Kosten hierfür trägt der Vertragspartner.

4. Rücktritt bei Leistungsgefahr
Wird der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH nach Vertragsabschluss bekannt, dass ihr Anspruch auf Erfüllung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Vertragspartners aufgrund von Umständen gefährdet ist, die nach kaufmännisch pflichtgemäßem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Erfüllungsanspruch der Firma Schreml GmbH gefährdet ist, kann die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH unter Setzung einer angemessenen Frist von 14 Tagen vom Vertrag gegenüber dem Vertragspartner zurücktreten. In diesem Fall behält sich die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH ausdrücklich die Geltendmachung vom Schadensersatzansprüchen vor.

5. Rücksendung
Die vereinbarte Rücknahme von Waren erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Vertragspartners. Soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den der gewerblichen Niederlassung der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH verbracht worden ist,
sind diese Kosten vom Vertragspartner zu tragen. Sollte bei dem Rücktransport Ware beschädigt werden, so trägt der Vertragspartner dafür die Haftung.

6. Haftung
Entstehen der Firma Schreml Metallverarbeitungs- GmbH wegen erforderlichen Aus- und Einbaus bzw. für die Bearbeitung mangelhafter Ware Kosten, sind diese vom Vertragspartner als Schaden zu ersetzen.

7. Teilwirksamkeit
Soweit einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sind, bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sind diese so umzudeuten, so dass der angestrebte wirtschaftliche Zweck möglichst erhalten bleibt. Dabei ist die Interessenlage zugrunde zu legen, wie sie durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dargestellt werden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort ist 92714 Pleystein. Als Gerichtsstand wird 92637 Weiden vereinbart.
8.2 Es wird die Anwendung des autonomen Deutschen Kaufrechts unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 vereinbart, auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat, vereinbart.

9. Abnahme
Eine Montageleistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde diese nach Abschluss der Arbeit und schriftlicher Bestätigung nicht innerhalb von 7 Tagen, der Mangelhaftigkeit rügt. Der Zahlungsanspruch ist nach Ablauf dieser Frist fällig, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf

der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH

1. Geltung der Bedingungen
1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Geschäftsbedingungen:
1.2 Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, Einkäufern oder Käufern werden nicht anerkannt. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Angebote/Sicherheitsleistung/Vorkasse
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH zustande.
2.2 Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben über die mögliche Verwendungsfähigkeit der gelieferten Ware wird weder eine Garantie noch eine Haftung übernommen.
2.3 Bei einem Auftragsvolumen von über 25.000,00 € behält sich die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH vor den Vertrag nur unter Stellung einer entsprechenden Bankbürgschaft abzuschließen.
2.4 Verpflichtet sich die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH zu Tätigkeiten, die an Waren/Werkzeugen des Kunden durchgeführt werden, ist der Kunde verpflichtet, auf Wunsch der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH Vorkasse zu entrichten. Bei Vertragsschluss ist dervereinbarte Vorkassebetrag sofort zur Zahlung fällig.

3. Produktentwicklung durch Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH
Soweit die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH im Auftrag eines Bestellers ein neues Produkt zum Zwecke des Weiterverkaufs mitentwickelt bzw. entwickelt und/oder herstellt, gilt Firma Schreml GmbH im Verhältnis zum Besteller nicht als Hersteller des Produkts. Der Besteller verpflichtet sich, Firma
Schreml Metallverarbeitungs-GmbH von jeder evtl. Produkthaftung freizustellen.

4. Lieferungen von Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH
4.1 Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Teillieferungen oder Teilleistungen sind zulässig.
4.2. Die Lieferung erfolgt ab Lager und auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.3 Der Empfang der Ware ist vom Kunden schriftlich unverzüglich mitzuteilen
4.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH wird den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und bereits erbrachte Teilleistungen dem Vertragspartner in Rechnung stellen.
4.5 Die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH behält sich einen Rücktritt vom Vertrag für den Fall unzumutbarer Erhöhung der Einkaufskosten vor, die als Wegfall der Geschäftsgrundlage einzuordnen sind.
4.6 Bei Versand ab Werk geht die Gefahr auf den Käufer oder Besteller über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person oder dem von der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH ausgewählten Beförderungsunternehmen übergeben wurde. Beanstandungen wegen Verlust oder Beschädigungen der Ware sind gemäß § 438 HGB dem Frachtführer anzuzeigen.
4.7 Wird die Versendung der Ware auf Wunsch oder aufgrund von Verschulden des Vertragspartners verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Anzeige der Versandbereitschaft steht dem Versand gleich. Mit Einlagerung der Ware wird die Rechnung sofort fällig.

5. Rücktritt bei Leistungsgefahr
Wird der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH nach Vertragsabschluss bekannt, dass ihr Anspruch auf Gegenleistung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des
Vertragspartners aufgrund von Umständen gefährdet ist, die nach kaufmännisch pflichtgemäßem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH gefährdet ist, kann die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH unter Setzung einer angemessenen Frist vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheit verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag ohne Schadensersatzpflicht gegenüber der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH zurücktreten.

6. Rücksendung
6.1 Die Rücksendung von Waren jeglicher Art muss vorher schriftlich vereinbart sein. Bei unaufgeforderter Rücksendung ist die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH
berechtigt, die Annahme der Sendung zu verweigern.
6.2 Die vereinbarte Rücknahme von Waren erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Käufers. Soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den der gewerblichen Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, sind diese Kosten vom Käufer zu tragen. Sollte bei dem Rücktransport Ware beschädigt werden, so trägt der Käufer dafür die Haftung.

7. Rückruf
Erfolgt seitens des Lieferanten der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH ein Rückruf der weiterveräußerten Ware, hat der Käufer im Falle des Rückrufs sofort jede Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Ware zu unterlassen

8. Preise / Zahlungsfristen / Verzug
8.1 Alle Preise der Firma Schreml GmbH sind unverbindlich und verstehen sich ab Liefer zw. Erfüllungsort ohne Mehrwertsteuer, Verpackung und Versicherung. Als Folge des vertraglich vereinbarten Preisvorbehalts ist die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH berechtigt, den Kaufpreis abweichend von der
ursprünglich unverbindlichen Preisangabe, entsprechend ihrer eigenen Kostensteigerung verursacht durch erhöhte Einkaufspreise neu festzusetzen.
8.2 Zuzüglich zum endgültig vereinbarten Kaufpreis sind die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Kosten der Verpackung und der Versicherung zu bezahlen.
8.3 Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang beim Käufer bezahlt werden. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste fällige Forderung zzgl. angefallener Schuldzinsen verrechnet. Skonti werden nicht gewährt.
8.4 Wird ein Zahlungsziel überschritten, treten alle gesetzlichen Verzugsfolgen ohne besondere Mahnung ein. Darüber hinaus hat der Auftraggeber/Käufer Zinsen in Höhe von 5 v. H. über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH kann bei höheren Zinsbelastungen auch einen höheren Zinsschaden als Schadensersatz geltend machen.
8.5 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen Mangel ist unzulässig, wenn es sich um einen Mangel handelt, der bis zu 10 v. H.
der Auftragssumme betrifft. Darüber hinaus besteht ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe des Wertes des voraussichtlichen Mangels.
8.6 Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die Firma Schreml GmbH berechtigt, alle weiteren Bestellungen solange einzustellen, bis der Käufer die offenen Rechnungen bezahlt hat.

9. Mängelrüge
9.1 Beanstandungen wegen Schlecht-, Falsch-, Minderlieferungen bzw. Leistungen sind der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen bei Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und 14 Tagen bei Leistungen außerhalb schriftlich mitzuteilen.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 v. H. der bestellten Menge gelten als genehmigt. Vollkaufleute sind verpflichtet, die nach dem Handelsgesetzbuch erforderlichen Stichproben unverzüglich nach Anlieferung durchzuführen. Äußerlich nicht erkennbare Mängel (verdeckte Mängel) müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen gerügt und schriftlich geltend gemacht werden. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für nicht rechtzeitig gerügte offensichtliche Mängel ist ausgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die gelieferte Ware als mängelfrei angenommen.
9.2 Das Recht des Käufers beschränkt sich auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist fehlt, kann der Käufer hinsichtlich der mangelhaften Leistung nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
9.3 Die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH ist nicht zur Ersatzteilbeschaffung verpflichtet. Hierzu ist sie nur im Falle eines groben Verschuldens verpflichtet.
9.4 Erforderliche Ein- und Ausbaukosten sowie Kosten für die Bearbeitung mangelhafter Ware durch den Käufer/Besteller werden von uns nicht erstattet.

10. Haftung
10.1 Schadensersatzansprüche gegen die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH sowie deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer Haftung wegen vorsätzlicher oder grober fahrlässiger Pflichtverletzung durch die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
10.2 Schadensersatzansprüche gegen die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH sowie deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wegen sonstiger Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen, Eigentum der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH, das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist berechtigt, die Ware unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen zu verarbeiten und zu veräußern. Soweit die Ware vom Käufer weiterverarbeitet oder umgebildet wird, gilt die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwirbt das Eigentum an den Zwischen- und Einzelerzeugnissen. Der Verarbeiter ist nur Verwahrer. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder verarbeitet wird, erwirbt die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH das Miteigentum an den neu hergestellten Sachen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen. Die Ware darf nur im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann veräußert werden, wenn die Forderungen aus Weiterverkäufen an die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH abgetreten sind. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gelten mit Abschluss des Kaufvertrages bei der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH abgetreten und zwar auch insoweit, als die Ware der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet ist. In diesem Falle dienen die abgegoltenen Forderungen zur Sicherung der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH nur in Höhe des Wertes des jeweils verkauften Vorbehaltswertes. Die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH auf Verlangen die Drittschuldner zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Besteller ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, als ihm von der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH keine anderweitige Anweisung erteilt wird. Die von ihm eingezogenen Beiträge hat er sofort an die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind.
Verpfändungen oder Sicherheitsleistungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Der Käufer ist bei Vertragsabschluss verpflichtet, bestehende Zessionen, Verpfändungen oder Sicherheitsleistungen anzuzeigen. Der Käufer hat der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen freizugeben, soweit die zu sichernde Forderungen um mehr als 10 v. H. übersteigen und sie aus voll bezahlten Lieferungen herrühren.

12. Geheimhaltung/Verwertungsverbot
12.1 Der Käufer verpflichtet sich über sämtliche betriebliche Vorgänge, Verfahren und sonstigen Interna, die ihnen von der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH
bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Übergebene Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sollte der Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH ein Verstoß gegen diese Geheimhaltsverpflichtung bekannt werden, so behält sich die Firma Schreml Metallverarbeitungs-GmbH Schadenersatzansprüche vor.
12.2 Dem Käufer ist die Verwertung und Nutzung von Urheberrechten und Know-how nicht gestattet. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird mindestens eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. der Auftragssumme fällig. Die Geltendmachung weiterer finanzieller Ansprüche bleibt vorbehalten.

13. Teilwirksamkeit
Soweit einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sind, bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sind diese so umzudeuten, dass der angestrebte wirtschaftliche Zweck möglichst erhalten bleibt. Dabei ist die Interessenlage zugrunde zu legen, wie sie durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dargestellt werden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist 92714 Pleystein. Als Gerichtsstand wird 92637 Weiden vereinbart.
14.2 Es wird die Anwendung des autonomen Deutschen Kaufrechts unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 vereinbart, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat, vereinbart.